Aktuelle Förderverfahren und Wettbewerbe

Kulturschaffende Vernetzen – Kooperationen fördern - Kölner KEP-Förderung

Abgabe bis 14. Oktober

Der Kulturentwicklungsplan (KEP)  unterstützt Kooperationen zwischen Freier Szene und städtischen institutionen. Sechs Projekte können mit bis zu 10.000 € gefördert werden. Hierfür werden Projekt-Ideen gesucht, in denen mindestens eine städtische Kultureinrichtung und ein*e Akteur*in der Freien Szene (z. B. Einzelkünstler*innen, Kollektive, Vereine, Institutionen) eine Kooperation eingehen. 

Mehr Informationen über die Förderstellen des Kulturamts und das Team des Kulturentwicklungsplans: kulturentwicklungsplan@stadt-koeln.de

Künste öffnen Welten

Antragstellung bis 12. September

Die BKJ-Förderung unterstützt folgende drei Projekttypen: Zugangs-, Intensiv- und Netzwerkprojekte für Kinder und Jugendliche von 3 bis 18 Jahren. Informationen, Anleitungen zur Antragsstellung und Materialien finden Sie auf der BKJ-Seite. Eine Beratung zur Antragsstellung bietet das BKJ ebenfalls an.

Weitere Informationen: Antrag stellen - Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ)

Fonds Kulturelle Bildung im Alter

Antragsstellung bis 30. September

Gefördert werden aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Projekte, die modellhaft sind für die Stärkung und Entwicklung Kultureller Bildung mit älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen sind. Jedes Jahr fördert KUBIA (Kultrelle Bildung im Alter)  – vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt – aus dem Fonds Kulturelle Bildung 10 bis 15 Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 100.000 Euro. Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 2.000 Euro. 

Weitere Informationen: Fonds • kubia

Kultur und Schule Schuljahr 2024/25

Das jährlich im Januar neu aufgelegte Landesprogramm Kultur und Schule fördert die Arbeit von Künstlerinnen und Künstlern mit Kindern und Jugendlichen in Schulen. Für die Dauer eines Schuljahres, in der Regel einmal pro Woche, schaffen Kinder Kunst. Auch Angebote als Block sind denkbar. Die Begegnung der Schülerinnen und Schüler mit Kunst und Kultur ergänzt das schulische Lernen. Für das Schuljahr 2024/25 wurde das Verfahren auf eine reine Online-Antragsstellung über www.kultur.web.nrw.de umgestellt. Antragsfschluss für das Schuljahr 2024/25 war der 12. April 2024. Wichtig auf im Onlineverfahren: Antragsteller sind immer die Schulen!

Informationen und Formulare: www.musenkuss-koeln.de/nrw-landesprogramm-kultur-und-schule

NRW Landesprogramm Kulturrucksack - Köln

Für Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren. Antragsberechtigt sind Einzelkünstler*innen mit Sitz in Köln sowie Kultureinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft sowie kultur- und medienpädagogische Facheinrichtungen. Die Bewerbungsfrist für Projekte in 2024 ist am 15.11.2023 abgelaufen. Schreiben Sie dennoch gerne Ihre Projektideen auch unterjährig an kulturrucksack@stadt-koeln.de.

Antragsformulare & Informationen: www.musenkuss-koeln.de/nrw-landesprogramm-kulturrucksack

Kommunaler Fonds Kulturelle Bildung

Der "Kommunale Fonds KUBIK" ist ein Förderinstrument der Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung in Köln. Sowohl Einzelpersonen als auch Einrichtungen und Vereine können sich auf die Förderung bewerben. Für das Projektjahr 2024 ist die Abgabefrist abgelaufen am 17.11.23. Schreiben Sie Ihre Projektideen dennoch gerne an kubik@stadt-koeln.de.

Antragsformulare & Informationen: www.musenkuss-koeln.de/foerdermoeglichkeiten/kommunaler-fonds-kulturelle-bildung

Fonds Soziokultur

Jeweils zum 2. November / 2. Mai bewerben

Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig  sowie die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas.

Weitere Informationen: www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/allgemeine-projektfoerderung.html

Für junge Personen zwischen 18 und 25 Jahren, die wenig bis gar keine Erfahrung mit Projektförderung haben, hat der Fonds Soziokultur ein eigenes Förderverfahren aufgelegt. Man muss einen festen Wohnsitz in Deutschland haben und sich mit einem selbst geleiteten Projekt bewerben. 

Weitere Informationen: www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/u25-richtung-junge-kulturinitiativen.html

Möglichkeiten darüber hinaus

Förderprogramme des Kulturamtes der Stadt Köln

Künstler*innen, Künstlergruppen, freie Institutionen und Initiativen, die sich mit einem öffentlichen Kulturangebot an Kölner Bürger*innen richten, können sich auf Förderprogramme des Kulturamtes der Stadt Köln bewerben. Angebote von Laien werden nicht gefördert.

Weitere Informationen: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/foerderprogramme-des-kulturamtes

Kulturelle Teilhabe

Gemeinsam mit der freien Szene wurde das Förderkonzept Kulturelle Teilhabe erarbeitet, das für beide Förderprogramme "Interkultur" und "Diversity" gilt. Darin finden Sie die inhaltlichen Förderschwerpunkte detailliert beschrieben.