NRW Landesprogramm Kultur und Schule

Kunst geht in die Schule

Das jährlich im Januar neu aufgelegte Landesprogramm Kultur und Schule fördert die Arbeit von Künstlerinnen und Künstlern mit Kindern und Jugendlichen in Schulen. Für die Dauer eines Schuljahres, in der Regel einmal pro Woche, schaffen Kinder Kunst. Auch Angebote als Block sind denkbar. Die Begegnung der Schülerinnen und Schüler mit Kunst und Kultur ergänzt das schulische Lernen.

Künstlerinnen und Künstler verschiedener Sparten entwickeln Projekte, die sie in aussagefähigen Konzepten darstellen und den Schulen anbieten. Hier finden Kooperationspartner zueinander, um den Schülerinnen und Schülern mit altersgerechten Angeboten Raum zu geben, damit diese ihre Kreativität entfalten. So sollen möglichst viele junge Menschen angeregt werden, sich Kunst und Kultur zu nähern.

Die Projektanträge sind in der Regel bis zum 31.03. einzureichen. Ab dem Förder-Schuljahr 2024/25 wurde das Verfahren auf eine reine Online-Antragsstellung über www.kultur.web.nrw.de umgestellt.

Eine unabhängige Jury entscheidet über die Förderung der Anträge. Finanziert durch Landesmittel und einen Eigenanteil von Schule und Kommune, erhalten die Künstlerinnen und Künstler (ab August 2024) ein Honorar von 82,50  Euro je Unterrichtseinheit (90 Minuten), höchstens 3.300 Euro für das gesamte Projekt. Darüber hinaus können bis zu 900 Euro für Material- und Reisekosten erstattet werden.

Meist finden Abschlusspräsentationen statt, in denen die Ergebnisse der Arbeit vorgestellt werden. Schülerinnen und Schüler erfahren hierdurch Anerkennung und Wertschätzung.

Für Ihre Antragstellung

Dokumente und Formulare zum Download

Die Beantragung eines Kultur-und-Schule-Projekts geht immer von der durchführenden Schule aus - auch im neuen Online-Verfahren! Die aktuellsten Richtlinen und Arbeitshilfen zur Information für Ihr Kultur-und-Schule-Projekt  können Sie hier herunterladen:

Die Richtlinie für das Schuljahr 2024/25:

Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich - gültig ab SJ 2024/25

Arbeitshilfen und Formulare:

Handreichung Köln Kultur und Schule 2024/2025

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung

Erlass zur Richtlinie gültig ab SJ 2022/2023

Verwendungsnachweis:

Verwendungsnachweis SJ 2023/2024

Wer kann teilnehmen?

Künstlerinnen und Künstler

Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und Neue Medien. Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler verpflichten sich, an vier eintägigen Seminaren teilzunehmen, die von Fachinstitutionen veranstaltet werden. Hier bekommen sie Informationen über die Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Projekte. Nach dem Besuch gehören die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Künstlerpool, der Schulen für die Suche nach geeigneten Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung steht.

Schulen

Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen sowie Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften.

Hier finden Sie eine Übersicht über Kölner Schulen mit korrekter Bezeichnung und Anschrift.