Landesprogramm Kulturrucksack NRW

Informationen zum Förderprogramm

Mehr Kultur für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren

Der Kulturrucksack NRW ist ein partnerschaftlich angelegtes Programm des Landes und der Kommunen mit dem Ziel, die kulturelle Bildung und die Kreativität von Kindern und Jugendlichen zu fördern.Die im Rahmen des Kulturrucksacks NRW angebotenen Projekte umfassen alle Kunstsparten und sollen das Interesse der Kinder und Jugendlichen am kulturellen Leben ihrer Kommune wecken. Die Planung und Durchführung des örtlichen Programms wird von den Kindern und Jugendlichen mitgestaltet.

Jede der am Landesprogramm teilnehmenden Kommunen hat ein eigenes individuelles Konzept entwickelt. Die Eckpunkte des Kölner Konzeptes sind:

  • eine gezielte Ansprache von Kindern und Jugendlichen in benachteiligten Lebenssituationen,
  • die Durchführung der Projekte im außerschulischen Raum,
  • die Nutzung bestehender Vernetzungsstrukturen in den Sozialräumen und Stadtvierteln,
  • das Fordern und Fördern von Kooperationen zwischen Kultureinrichtungen beziehungsweise Einzelkünstler*innen und Jugendeinrichtungen,
  • die Verknüpfung von gestalterischen und rezeptiven Angeboten.

Informationen und Angebote rund um den Kulturrucksack finden Sie hier.

Direkter Einstieg zu den Kölner Kulturrucksack-Angeboten.

Sie möchten ein Kulturrucksack-Projekt durchführen?

Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft, kultur- und medienpädagogische Facheinrichtungen sowie Einzelkünstler*innen mit Sitz in Köln. Diese können gemeinsam mit einem Kooperationspartner einen Antrag auf Förderung stellen.

Das genaue Verfahren ist in einer städtischen Richtlinie geregelt. Die aktuelle Fassung und das notwendige Antragsformular finden Sie unten im Downloadbereich.

  • Bitte reichen Sie Ihre Anträge für die Förderrunde 2025 aussschließlich digital ein an kulturrucksack@stadt-koeln.de. Für größere Anhänge können Sie einen Transferlink anfordern.
  • Pro Antragssteller*in können maximal drei Projekte beantragt werden.
  • Die Projekte dürfen nicht vor dem 1. April 2025 beginnen.

Alle Angaben verstehen sich vorbehaltlich der Bewilligung durch die Landesregierung. 

Dokumente und Formulare zum Download