Kinder- und Jugendschutz

Kulturelle Bildung ist zu einem großen Teil die Freude am Ausprobieren von Neuem - oft in ungewohnten Gruppen und in Einrichtungen außerhalb von Schule und Zuhause. Für Kinder und Eltern ist es daher unerlässlich, dass sie sich mit ihrer Einwilligung auf eine rechtssichere und wertschätzende Partnerschaft verlassen können. Gutes pädagogisches Handeln braucht ein solches Vertrauensverhältnis zu Kindern und Jugendlichen als Grundlage.

An dieser Stelle wollen wir daher Akteur*innen, die in der Kulturellen Bildung tätig sind, eine generelle Information über den Schutz von Kindern und Jugendlichen an die Hand geben. Die folgende Übersicht ist als Hilfestellung für hauptberuflich Tätige als auch für Neben- und Ehrenamtliche gedacht; sie enthält bundesweit allgemeinverbindliche Regelungen sowie Anlaufstellen speziell für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Köln. Ziel ist es, dass Prävention in diesem Feld als Teil eines allgemein akzeptierten Selbstverständnisses und einer täglich gelebten Normalität angesehen wird, ohne dabei eine Atmosphäre von Verdächtigungen und Misstrauen zu schaffen.

Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine rechtliche Beratung dar. Sie gibt lediglich einen ersten Überblick über das sehr sensible Thema. Sollten Sie weitergehende Fragen haben oder Ihren individuellen Sachverhalt prüfen wollen, wenden Sie sich bitte an eine verbindliche Rechtsauskunft.

Hinweis: Der Schutz junger Menschen beginnt in der Familie. Sollten Sie privat Hilfe suchen, können Sie mit dem Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD) Kontakt aufnehmen.

Fakten zum Kinderschutz

Was für Sie in der Kulturellen Bildung wichtig ist

Alle Personen ab 14 Jahren, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Minderjährigen Kontakt haben, sind dem Kinderschutz verpflichtet. 

Zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses im beruflichen Kontext nach § 72a SGB VIII verpflichtet sind

  • Mitarbeiter*innen der öffentlichen sowie der freien Jugendhilfe
  • Neben- und Ehrenamtliche, die in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben
  • Für berufliche Kontaktpersonen von Kindern und Jugendlichen außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe gilt: Das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet alle Berufsgruppen, die mit Kindern arbeiten, zur Zusammenarbeit beim Thema Kinderschutz. 

Für Angebote der Kulturellen Bildung sind das alle anleitenden Personen über 14 Jahren, die mindestens ein minderjähriges Kind in ihren Gruppen haben. 

Anbieter auf Musenkuss müssen mit dem Aufnahmeantrag ein solches erweitertes Führungszeugnis vorweisen, bei Personalwechsel sowie auf Anfrage. Die Dokumente unterliegen dem Datenschutz. 

In einem Schutzkonzept prüft eine Einrichtung indivuduell ihre räumlichen und personellen Strukturen auf Gefährdungsstellen für Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt und erarbeitet einen Notfall- und Meldeplan. Das Schutzkonzept ist zugänglich für Mitarbeitende, Teilnehmende und Erziehungsberechtige und enthält Hinweise und Kontakte für Notfälle und Verachtsmomente. Vorlagen dafür und Hilfen zur Erstellung gibt es mttlerweile an vielen Stellen. Wir empfehlen:

  1. Der Dachverband Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) hat sein Schutzkonzept 2023 aktualisiert und um den digitalen Raum erweitert: Dachverbandliches Schutzkonzept für das Handlungsfeld Kulturelle Bildung. Empfehlenswert in Verbindung mit der BKJ-Arbeitshilfe "Schutz vor sexualisierter Gewalt - Prävention in der kulturellen Kinder- und Jugendbildung" (Weitere Informationen sowie das Dokument als PDF; 2020).
     
  2. Das "Schutzkonzept des Paritätischen Jugendrings" ist ebenfalls eine gute Vorlage, die auch Beispiele für Formulare und Checklisten enthält. Hier kann die Broschüte heruntergeladen werden

Ziel ist es, für jede Einrichtung mithilfe dieser Handreichungen ein individuelles Schutzkonzept auszuarbeiten. Dieses findet dabei wengier auf einem Konzeptpapier statt, als in der Gestaltung der Räume, der Transparenz unter den Mitarbeitenden sowie einer verlässlichen Struktur des Vertrauens und dem Wissen, was zu tun ist bei Verdachtsfällen. 

Für mehr Details

Vertiefende Informationen hat die Polizei in einer Handreichung für Lehrkräfte und Pädagogisches Fachpersonal zusammengestellt (www.polizei-beratung.de)

In Köln berät Sie der Gefährdungsmeldungs-Sofortdienst in Ihrem Stadtbezirk auch präventiv und allgemein in grundsätzlichen Fragen.